Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber verplanen TVöD?

Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber verplanen TVöD?

Im öffentlichen Dienst nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) ist die Urlaubsplanung ein häufig diskutiertes Thema. Viele Beschäftigte fragen sich: Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber verplanen TVöD-konform, ohne die Rechte der Mitarbeitenden zu verletzen? Dieser Artikel gibt dir einen umfassenden Überblick über Urlaubsregelungen, gesetzliche Grundlagen und Mitbestimmungsrechte im Jahr 2025.

Übersicht: Urlaub im TVöD – Was der Arbeitgeber planen darf

KriteriumRegelung
Gesetzlicher Mindesturlaub20 Tage bei 5-Tage-Woche
Urlaub laut TVöD30 Tage bei 5-Tage-Woche
Verplanbarer Anteil durch ArbeitgeberMax. 3/5 (i.d.R. 18 Tage)
ResturlaubregelungBis 31. März des Folgejahres nutzbar
MitbestimmungsrechtBetriebsrat/Personalrat muss zustimmen

Gesetzliche Grundlagen zur Urlaubsplanung

Laut § 7 des Bundesurlaubsgesetzes darf der Arbeitgeber den Urlaub unter Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers festlegen. Im TVöD gilt dies ebenfalls – ergänzt durch tarifliche Bestimmungen. Urlaubsansprüche und -verteilungen sind daher nicht einseitig verplanbar.

Mitbestimmungspflicht und Beteiligung des Personalrats

Ein zentrales Merkmal im öffentlichen Dienst ist das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Urlaubsverteilung. Der Arbeitgeber kann Urlaub nicht allein festlegen, sondern bedarf der Zustimmung des Gremiums. Dies schützt Mitarbeitende vor einseitiger Urlaubsverplanung und sorgt für Fairness im Team.

Urlaubsplanung in der Praxis: Was darf der Arbeitgeber?

Ob bei Krankheitsvertretung, Notbetrieb oder Schließzeiten: Arbeitgeber dürfen einen Teil des Urlaubs „blocken“ – etwa für betriebliche Ferien oder Notdienste. Doch wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber verplanen TVöD-konform?

  • Bis zu 60 % des Jahresurlaubs können geplant werden
  • Der Rest bleibt dem Wunsch des Mitarbeitenden überlassen
  • Bei Härtefällen (z. B. Schulferien, Familie) müssen Interessen besonders berücksichtigt werden

Unterschied: Gesetzlicher Urlaub vs. Tariflicher Mehrurlaub

Im TVöD haben die meisten Beschäftigten 30 Urlaubstage. Doch nur 20 davon sind gesetzlich geschützt, die übrigen 10 fallen unter den Tarifvertrag. Arbeitgeber greifen oft nur auf den tariflichen Teil zu, wenn es um Betriebsferien oder feste Urlaubszeiten geht.

Fallbeispiele: Urlaubsverplanung korrekt umsetzen

Beispiel 1: Eine Kita schließt drei Wochen im Sommer. Arbeitgeber verplant 15 Urlaubstage. Das ist zulässig, sofern der Rest individuell planbar bleibt.

Beispiel 2: Eine Verwaltung plant über Weihnachten 5 Tage Betriebsruhe. Die Mitarbeitenden dürfen dennoch 25 Tage frei wählen – konform mit dem TVöD.

Rechte der Mitarbeitenden bei Urlaubsverweigerung

Wird Urlaub abgelehnt oder verplant, obwohl individuelle Wünsche vorliegen, haben Beschäftigte mehrere Möglichkeiten:

  • Einspruch über den Personalrat
  • Klage beim Arbeitsgericht
  • Einschaltung der Gewerkschaft (z. B. ver.di)

Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung im TVöD

Auch bei Teilzeit gelten dieselben Regelungen, jedoch anteilig. Wichtig:

  • Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche ist entscheidend
  • Auch hier dürfen max. 60 % vom Arbeitgeber bestimmt werden
  • Es gelten dieselben Mitbestimmungsrechte

Sonderurlaub und dienstliche Interessen

Manchmal überschneiden sich Sonderurlaub (z. B. Hochzeit, Umzug) und normale Urlaubstage. Der Arbeitgeber darf hier nicht verrechnen, außer es wurde im Vorfeld vereinbart.

Einfluss von Betriebsferien und Schulferien

Betriebsferien müssen rechtzeitig angekündigt werden – idealerweise im Vorjahr. Eltern schulpflichtiger Kinder haben ein bevorzugtes Recht auf Urlaub während der Schulferien, was im Rahmen des TVöD sozial gerecht zu berücksichtigen ist.

Relevante Passagen aus dem TVöD-Tariftext

„Der Erholungsurlaub ist im Einvernehmen mit dem Beschäftigten unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und der Urlaubswünsche festzulegen.“ – TVöD §26

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Tage darf der Arbeitgeber im Jahr verplanen?
Bis zu 18 Tage bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen, also rund 60 %.

Muss ich den verplanten Urlaub akzeptieren?
Nur, wenn betriebliche Gründe dies erfordern und der Personalrat zustimmt.

Was passiert mit Resturlaub?
Er verfällt am 31. März des Folgejahres, außer bei Krankheit oder Dienstunfähigkeit.

Gibt es Sonderregelungen für Pflegekräfte?
Ja, bei Schicht- und Bereitschaftsdiensten gelten abweichende Regelungen, siehe Pflege-TVöD Rechner

Fazit: Rechte kennen, Urlaub sichernWer im öffentlichen Dienst arbeitet, sollte seine Rechte kennen – gerade bei der Urlaubsverteilung. Zwar darf der Arbeitgeber einen Teil der Urlaubstage verplanen, doch dies ist rechtlich begrenzt und mitbestimmungspflichtig. Eine frühzeitige Absprache mit Vorgesetzten und dem Personalrat sorgt für Planungssicherheit und verhindert Konflikte.

Weiterführende Informationen und Rechner

Wenn du unsicher bist, welche Regelung für dich gilt, nutze am besten den passenden Gehalts- und Tarifrechner oder wende dich an deine Personalvertretung.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert