Wie oft befristete Teilzeit verlängern TVöD: Infos 2025
Frage | Antwort |
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Wie oft? | Nur einmal mit Grund |
Gesamtdauer? | Max. 5 Jahre |
Antrag nötig? | Ja, rechtzeitig stellen |
Sonderregeln? | Ja, je nach Bereich |
Die Frage „wie oft befristete Teilzeit verlängern TVöD“ stellen sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich darf man befristete Teilzeit im TVöD nur einmal verlängern, und das nur mit einem sachlichen Grund. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Warum ist befristete Teilzeit im TVöD so wichtig?
Befristete Teilzeit hilft, Familie und Beruf zu vereinbaren. Im TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) ist sie oft geregelt, damit Beschäftigte flexibel arbeiten können.
Rechtliche Grundlagen der befristeten Teilzeit
Nach § 11 TzBfG darf befristete Teilzeit nur mit sachlichem Grund verlängert werden. Im TVöD gelten außerdem tarifliche Sonderregeln.
Wie oft befristete Teilzeit verlängern TVöD?
Eine Verlängerung ist nur einmal möglich und nur mit einem sachlichen Grund, etwa bei Projektverlängerung oder Pflege.
Antragstellung und Fristen
Ein Antrag muss vor Ablauf gestellt werden, am besten drei Monate vorher. Ohne Antrag endet die Teilzeit automatisch.
Gesamtdauer der befristeten Teilzeit
Die Gesamtdauer darf höchstens fünf Jahre betragen, um Kettenbefristungen zu verhindern.
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Flexibel arbeiten
- Familie und Beruf vereinbaren
Nachteile:
- Ggf. weniger Einkommen
- Verzögerter Stufenaufstieg möglich
Vergleich mit anderen Tarifbereichen
In Bereichen wie TV-L, TVöD Bund, Was ist TVöD? und Gehaltsrechner BG gibt es teils abweichende Regelungen.
FAQ
Wie oft befristete Teilzeit verlängern TVöD?
Nur einmal mit sachlichem Grund.
Kann man zurück in Vollzeit?
Ja, nach Ablauf oder mit Absprache.
Was passiert bei Ablehnung?
Man arbeitet wieder in Vollzeit.
Fazit
„Wie oft befristete Teilzeit verlängern TVöD“ ist eine zentrale Frage. Eine Verlängerung ist nur einmal und mit Grund erlaubt. Frühzeitige Planung ist entscheidend.