wann kann ich kündigen ohne das weihnachtsgeld zurückzahlen tvöd

Wann kann ich kündigen ohne das Weihnachtsgeld zurückzahlen TVöD?

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst stellen sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wann kann ich kündigen ohne das Weihnachtsgeld zurückzahlen TVöD? Die Antwort ist besonders für Arbeitnehmer wichtig, die einen Jobwechsel planen, aber ihr zusätzliches Entgelt – das Weihnachtsgeld – nicht verlieren möchten. In diesem Artikel erklären wir dir, wann du kündigen darfst, ohne dass du die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zurückzahlen musst, was die rechtlichen Grundlagen sind und worauf du achten solltest.

Tabelle: Kündigung und Rückzahlungspflicht Weihnachtsgeld TVöD

Zeitpunkt der KündigungRückzahlungspflicht laut TVöD?Bemerkung
Vor dem 31.03. des Folgejahres✅ JaWeihnachtsgeld muss zurückgezahlt werden
Ab dem 01.04. des Folgejahres❌ NeinKeine Rückzahlung erforderlich
Bei Kündigung durch Arbeitgeber❌ NeinNur bei betriebsbedingter Kündigung
Bei Renteneintritt❌ NeinSonderfall – keine Rückzahlung

Was regelt der TVöD zur Jahressonderzahlung?

Die Jahressonderzahlung, umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bekannt, ist eine zusätzliche Vergütung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie ist im § 20 TVöD geregelt und richtet sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie nach dem Umfang der Beschäftigung im Kalenderjahr.

Wer im laufenden Kalenderjahr nicht durchgehend beschäftigt war oder das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag beendet, läuft Gefahr, das bereits gezahlte Weihnachtsgeld zurückzahlen zu müssen.

Stichtag für Rückzahlung: Warum der 31. März entscheidend ist

Laut den geltenden Tarifverträgen – insbesondere im Bereich TVöD VKA und Bund – gilt der 31. März des Folgejahres als entscheidender Stichtag. Wer vor dem 1. April kündigt oder gekündigt wird, muss die erhaltene Jahressonderzahlung in der Regel vollständig zurückzahlen.

Dieser Stichtag ist tarifvertraglich festgelegt und wird streng angewendet. Selbst bei einer Eigenkündigung am 30. März besteht Rückzahlungspflicht.

Wann ist keine Rückzahlung nötig?

Die gute Nachricht ist: Es gibt klare Ausnahmen, bei denen du das Weihnachtsgeld behalten darfst, auch wenn du kündigst. Zu diesen Fällen gehören:

  • Kündigung nach dem 31. März des Folgejahres
  • Kündigung durch den Arbeitgeber (außer bei verhaltensbedingter Kündigung)
  • Renten- oder Erwerbsminderungsfall
  • Aufhebungsvertrag, der eine explizite Regelung zur Jahressonderzahlung enthält

Beispiele zur Veranschaulichung

Fall 1: Kündigung am 15. Februar

➡️ Rückzahlung erforderlich

Fall 2: Kündigung am 2. April

➡️ Keine Rückzahlung erforderlich

Fall 3: Aufhebungsvertrag mit Regelung

➡️ Je nach Inhalt – Rückzahlung kann ausgeschlossen sein

Was passiert, wenn du das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlst?

Wird die Jahressonderzahlung zu Unrecht behalten, kann der Arbeitgeber eine Rückforderung stellen. Diese erfolgt meist in schriftlicher Form und beinhaltet eine Zahlungsfrist. Im schlimmsten Fall kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder Lohnpfändung kommen.

Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst (TVöD)

Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gelten folgende Kündigungsfristen:

BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
< 1 Jahr1 Monat zum Monatsende
1–5 Jahre6 Wochen zum Quartalsende
5–8 Jahre3 Monate zum Quartalsende
> 8 Jahre4 Monate zum Quartalsende

Diese Fristen beeinflussen indirekt, ob du das Weihnachtsgeld behalten darfst.

Sonderfall: Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit

Wer während des gesamten Monats November (für die Auszahlung) oder Januar bis März (für die Rückzahlungspflicht) in Mutterschutz, Elternzeit oder krank war, sollte sich individuell beraten lassen. In manchen Fällen können diese Zeiten als unschädlich gewertet werden.

Tipps zur Vermeidung der Rückzahlung

  • Kündige frühzeitig, aber nicht vor dem 1. April.
  • Nutze den Aufhebungsvertrag mit einem entsprechenden Passus.
  • Verhandle individuelle Vereinbarungen über Sonderzahlungen im Austrittsgespräch.
  • Dokumentiere alle relevanten Vorgänge (Kündigungsschreiben, Vereinbarungen, Arbeitszeugnisse).

Verknüpfte Inhalte aus unserem Angebot

Du findest weitere nützliche Informationen auf folgenden Seiten unseres Portals:

FAQ: Weihnachtsgeld & Kündigung im TVöD

Wann genau muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Wenn dein Arbeitsverhältnis vor dem 1. April des Folgejahres endet.

Gilt das auch bei befristeten Verträgen?
Ja, auch bei befristeten Verträgen ist der Stichtag 31. März relevant.

Kann mein Arbeitgeber auf Rückzahlung verzichten?
In Ausnahmefällen ja, insbesondere bei Härtefällen oder Kulanz.

Was, wenn ich betriebsbedingt gekündigt werde?
In diesem Fall besteht keine Rückzahlungspflicht.

Gilt die Regelung auch für Teilzeitkräfte?
Ja, proportional zur Arbeitszeit.

Fazit: Klare Planung spart bares Geld

Wenn du planst, dein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst zu beenden, solltest du deine Kündigung strategisch planen. Nur wer nach dem 31. März kündigt, kann sicher sein, dass das Weihnachtsgeld nicht zurückgezahlt werden muss. Informiere dich rechtzeitig über Kündigungsfristen und nutze gegebenenfalls einen Aufhebungsvertrag, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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