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Wie viel Prozent Weihnachtsgeld TVöD?

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhalten Beschäftigte ein sogenanntes „Jahressonderentgelt“, das umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnet wird. Die Höhe dieses Weihnachtsgelds richtet sich nach der Entgeltgruppe, der Stufe sowie dem jeweiligen Tarifbereich. Wer wissen will, wie viel Prozent Weihnachtsgeld im TVöD gezahlt werden, sollte die aktuelle Regelung genau kennen – denn es gibt Unterschiede zwischen Bund, Kommunen und Pflege.

Tabelle: Wie viel Weihnachtsgeld im TVöD?

TarifbereichEntgeltgruppeWeihnachtsgeld in % des Monatsgehalts
TVöD BundAlle Gruppen90 %
TVöD VKA (Kommunen)E1 – E884,51 %
E9a – E1270,28 %
E13 – E1551,78 %
TVöD PflegeP5 – P877,14 %
TVöD SuES2 – S18Zwischen 51 % und 84 %

Diese Werte gelten laut aktuellem Tarifstand (2025) für ungekündigte Beschäftigte mit vollem Anspruch. Der Anspruch auf Weihnachtsgeld beginnt nach sechs Monaten ununterbrochener Tätigkeit.

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Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld im TVöD?

Im ersten halben Jahr eines Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf das Jahressonderentgelt. Ab dem siebten Monat haben jedoch alle unbefristet Beschäftigten sowie auch Zeitbeschäftigte mit einem Arbeitsverhältnis von mehr als sechs Monaten Anspruch auf das anteilige Weihnachtsgeld.

Wie wird das Weihnachtsgeld im TVöD berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis des monatlichen Tabellenentgelts des Monats November. Dabei zählt das Grundgehalt inklusive etwaiger Zulagen, nicht jedoch Überstunden oder Sonderzahlungen.

Formel zur Berechnung

Jahressonderzahlung = Monatsentgelt × Prozentsatz laut Entgeltgruppe

Beispiel:

  • Monatsentgelt E9a: 3.200 €
  • Prozentsatz: 70,28 %
  • Weihnachtsgeld = 3.200 € × 0,7028 = 2.248,96 €

Sonderregelungen bei Teilzeit oder unterjährigem Eintritt

Wer unterjährig eintritt oder in Teilzeit arbeitet, bekommt das Weihnachtsgeld anteilig. Auch Elternzeit oder längere Krankheitszeiten können die Höhe der Sonderzahlung mindern.

Weihnachtsgeld nach Entgeltgruppen im Detail

E1 bis E8 – Höchster Satz bei Kommunen

Beschäftigte in diesen Gruppen profitieren im kommunalen Bereich von einem besonders hohen Satz von rund 84,51 %. Das betrifft z. B. Hausmeister, Verwaltungsmitarbeiter oder technische Hilfskräfte.

E9 bis E12 – Durchschnittliches Niveau

In diesen Gruppen bewegt sich die Jahressonderzahlung im kommunalen Bereich bei rund 70,28 %. Typische Berufe: Sozialarbeiter, Verwaltungsbeamte mittleren Dienstes.

Mehr zur Entgeltgruppe 9a im TVöD erfahren

E13 bis E15 – Akademische Berufe

Für hochqualifizierte Fachkräfte, wie Ingenieure oder Verwaltungsleiter, sinkt die Sonderzahlung auf etwa 51,78 % des Monatsgehalts. Dies gilt vor allem im kommunalen Bereich.

Unterschiede zwischen TVöD Bund und VKA

Im TVöD Bund erhalten alle Beschäftigten – unabhängig von der Entgeltgruppe – 90 % ihres Monatsentgelts als Weihnachtsgeld. Die Kommunen (VKA) hingegen staffeln den Betrag nach Entgeltgruppe.

Mehr zum Unterschied: Was ist TVöD-VKA?

Weihnachtsgeld in der Pflege (TVöD-P)

Pflegekräfte im TVöD erhalten ebenfalls Jahressonderzahlungen. Diese bewegen sich zwischen 70 und 80 % – abhängig von der P-Gruppe. Für examinierte Pflegekräfte liegt der Satz beispielsweise bei 77,14 %.

Zum Pflege-Rechner für TVöD-P

Weihnachtsgeld im Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)

Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) gelten besondere Tabellen. Die S-Entgeltgruppen erhalten eine gestaffelte Sonderzahlung, z. B.:

  • S2–S8: ca. 84,5 %
  • S9–S12: ca. 70,2 %
  • S13–S18: ca. 51,7 %

SuE-Rechner: TVöD-SuE 2025

Wann wird das Weihnachtsgeld im TVöD ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt regelmäßig im November – zusammen mit dem regulären Gehalt. In der Gehaltsabrechnung erscheint das Jahressonderentgelt separat aufgeführt.

Besteuerung des Weihnachtsgelds im TVöD

Das Weihnachtsgeld unterliegt wie reguläres Einkommen der Lohnsteuer und den Sozialabgaben. Besonders zu beachten: Es kann zu einem Progressionssprung kommen, wenn das Jahressonderentgelt das Jahresbrutto spürbar erhöht.

Was passiert bei Kündigung oder Ruhestand?

Bei Kündigung oder vorzeitigem Ruhestand kann das Weihnachtsgeld anteilig oder vollständig entfallen. Entscheidend ist das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres.

Vergleich: TVöD vs. andere Tarifverträge

TarifvertragWeihnachtsgeld in % (ø)Auszahlung
TVöD Bund90 %November
TVöD Kommunen51–84 %November
TV-L60 %November
AVR Diakonie70–90 %Dezember
DRK-TarifvertragBis zu 85 %Dezember

Mehr zum DRK-Gehaltsrechner

Tipps zur optimalen Nutzung des Weihnachtsgelds

  • Rücklagen für Urlaub oder größere Anschaffungen bilden
  • Steuerfreibeträge anpassen, um Progression zu mindern
  • Schuldenabbau priorisieren
  • Fortbildungsbudget erweitern

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Welche Zulagen zählen zum Jahressonderentgelt?

Grundsätzlich zählen nur regelmäßig gezahlte Entgeltbestandteile. Einmalzahlungen, Überstunden oder Leistungsprämien bleiben unberücksichtigt.

Gibt es Weihnachtsgeld bei befristeten Verträgen?

Ja, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Anspruch wird anteilig berechnet.

Wird Weihnachtsgeld auch im TV-H oder TV-L gezahlt?

Im TV-Hessen (TV-H) und TV-L (Länder) gelten gesonderte Regelungen. Die Höhe beträgt dort oft rund 60 % des Novembergehalts.

Zum TV-H Rechner für Hessen

FAQ: Weihnachtsgeld im TVöD

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD für E9a?
Etwa 70,28 % des Monatsgehalts im November.

Bekomme ich Weihnachtsgeld bei Elternzeit?
Nur bei voller Entgeltzahlung im maßgeblichen Zeitraum – also meist anteilig oder gar nicht.

Gibt es Weihnachtsgeld im ersten Jahr?
Erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch – dann anteilig.

Ist das Weihnachtsgeld tariflich garantiert?
Ja, es ist Bestandteil des TVöD-Tarifvertrags und somit rechtlich bindend.

Was ist, wenn ich im Dezember kündige?
Besteht das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember nicht mehr, entfällt der Anspruch.

Fazit: Wie viel Prozent Weihnachtsgeld TVöD?

Das Weihnachtsgeld im TVöD ist klar geregelt und reicht – je nach Entgeltgruppe – von etwa 51 % bis 90 % des Monatsentgelts. Damit ist das TVöD-Weihnachtsgeld eine bedeutende Zusatzleistung und sollte bei Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden. Für genaue Berechnungen lohnt sich ein Blick auf die Entgelttabelle oder die Nutzung eines TVöD-Gehaltsrechners. Gehaltsrechner für AOK-Mitarbeiter nutzen

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