Wann kann ich kündigen ohne das Weihnachtsgeld zurückzahlen TVöD?
Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst stellen sich jedes Jahr dieselbe Frage: Wann kann ich kündigen ohne das Weihnachtsgeld zurückzahlen TVöD? Die Antwort ist besonders für Arbeitnehmer wichtig, die einen Jobwechsel planen, aber ihr zusätzliches Entgelt – das Weihnachtsgeld – nicht verlieren möchten. In diesem Artikel erklären wir dir, wann du kündigen darfst, ohne dass du die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) zurückzahlen musst, was die rechtlichen Grundlagen sind und worauf du achten solltest.
Tabelle: Kündigung und Rückzahlungspflicht Weihnachtsgeld TVöD
Zeitpunkt der Kündigung | Rückzahlungspflicht laut TVöD? | Bemerkung |
---|---|---|
Vor dem 31.03. des Folgejahres | ✅ Ja | Weihnachtsgeld muss zurückgezahlt werden |
Ab dem 01.04. des Folgejahres | ❌ Nein | Keine Rückzahlung erforderlich |
Bei Kündigung durch Arbeitgeber | ❌ Nein | Nur bei betriebsbedingter Kündigung |
Bei Renteneintritt | ❌ Nein | Sonderfall – keine Rückzahlung |
Was regelt der TVöD zur Jahressonderzahlung?
Die Jahressonderzahlung, umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bekannt, ist eine zusätzliche Vergütung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie ist im § 20 TVöD geregelt und richtet sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie nach dem Umfang der Beschäftigung im Kalenderjahr.
Wer im laufenden Kalenderjahr nicht durchgehend beschäftigt war oder das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag beendet, läuft Gefahr, das bereits gezahlte Weihnachtsgeld zurückzahlen zu müssen.
Stichtag für Rückzahlung: Warum der 31. März entscheidend ist
Laut den geltenden Tarifverträgen – insbesondere im Bereich TVöD VKA und Bund – gilt der 31. März des Folgejahres als entscheidender Stichtag. Wer vor dem 1. April kündigt oder gekündigt wird, muss die erhaltene Jahressonderzahlung in der Regel vollständig zurückzahlen.
Dieser Stichtag ist tarifvertraglich festgelegt und wird streng angewendet. Selbst bei einer Eigenkündigung am 30. März besteht Rückzahlungspflicht.
Wann ist keine Rückzahlung nötig?
Die gute Nachricht ist: Es gibt klare Ausnahmen, bei denen du das Weihnachtsgeld behalten darfst, auch wenn du kündigst. Zu diesen Fällen gehören:
- Kündigung nach dem 31. März des Folgejahres
- Kündigung durch den Arbeitgeber (außer bei verhaltensbedingter Kündigung)
- Renten- oder Erwerbsminderungsfall
- Aufhebungsvertrag, der eine explizite Regelung zur Jahressonderzahlung enthält
Beispiele zur Veranschaulichung
Fall 1: Kündigung am 15. Februar
➡️ Rückzahlung erforderlich
Fall 2: Kündigung am 2. April
➡️ Keine Rückzahlung erforderlich
Fall 3: Aufhebungsvertrag mit Regelung
➡️ Je nach Inhalt – Rückzahlung kann ausgeschlossen sein
Was passiert, wenn du das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlst?
Wird die Jahressonderzahlung zu Unrecht behalten, kann der Arbeitgeber eine Rückforderung stellen. Diese erfolgt meist in schriftlicher Form und beinhaltet eine Zahlungsfrist. Im schlimmsten Fall kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder Lohnpfändung kommen.
Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst (TVöD)
Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gelten folgende Kündigungsfristen:
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
---|---|
< 1 Jahr | 1 Monat zum Monatsende |
1–5 Jahre | 6 Wochen zum Quartalsende |
5–8 Jahre | 3 Monate zum Quartalsende |
> 8 Jahre | 4 Monate zum Quartalsende |
Diese Fristen beeinflussen indirekt, ob du das Weihnachtsgeld behalten darfst.
Sonderfall: Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit
Wer während des gesamten Monats November (für die Auszahlung) oder Januar bis März (für die Rückzahlungspflicht) in Mutterschutz, Elternzeit oder krank war, sollte sich individuell beraten lassen. In manchen Fällen können diese Zeiten als unschädlich gewertet werden.
Tipps zur Vermeidung der Rückzahlung
- Kündige frühzeitig, aber nicht vor dem 1. April.
- Nutze den Aufhebungsvertrag mit einem entsprechenden Passus.
- Verhandle individuelle Vereinbarungen über Sonderzahlungen im Austrittsgespräch.
- Dokumentiere alle relevanten Vorgänge (Kündigungsschreiben, Vereinbarungen, Arbeitszeugnisse).
Verknüpfte Inhalte aus unserem Angebot
Du findest weitere nützliche Informationen auf folgenden Seiten unseres Portals:
- Gehaltsrechner für DRK-Mitarbeitende
- Was ist TVöD?
- Urlaubstage – Was darf der Arbeitgeber verplanen?
- TVöD Rechner für Pflegeberufe
- Zur Startseite
FAQ: Weihnachtsgeld & Kündigung im TVöD
Wann genau muss ich das Weihnachtsgeld zurückzahlen?
Wenn dein Arbeitsverhältnis vor dem 1. April des Folgejahres endet.
Gilt das auch bei befristeten Verträgen?
Ja, auch bei befristeten Verträgen ist der Stichtag 31. März relevant.
Kann mein Arbeitgeber auf Rückzahlung verzichten?
In Ausnahmefällen ja, insbesondere bei Härtefällen oder Kulanz.
Was, wenn ich betriebsbedingt gekündigt werde?
In diesem Fall besteht keine Rückzahlungspflicht.
Gilt die Regelung auch für Teilzeitkräfte?
Ja, proportional zur Arbeitszeit.
Fazit: Klare Planung spart bares Geld
Wenn du planst, dein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst zu beenden, solltest du deine Kündigung strategisch planen. Nur wer nach dem 31. März kündigt, kann sicher sein, dass das Weihnachtsgeld nicht zurückgezahlt werden muss. Informiere dich rechtzeitig über Kündigungsfristen und nutze gegebenenfalls einen Aufhebungsvertrag, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Möchtest du deinen Nettoverdienst im öffentlichen Dienst berechnen? Dann nutze unseren Gehaltsrechner für Pflegekräfte im TVöD oder den DRK Gehaltsrechner auf unserer Startseite tvdrechners.de.