Wann verfällt Urlaub bei Krankheit TVöD?

Wann verfällt Urlaub bei Krankheit TVöD?

Wer sich fragt „wann verfällt Urlaub bei Krankheit TVöD?“, möchte wissen, wie lange Urlaubsansprüche bei längerer Krankheit im öffentlichen Dienst (TVöD) bestehen bleiben. Grundsätzlich verfällt Urlaub bei Krankheit im TVöD erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Diese Regel schützt Beschäftigte davor, dass sie durch eine langwierige Erkrankung ihren Urlaubsanspruch verlieren.

Tabelle: Übersicht zu Urlaubsverfall bei Krankheit (TVöD)

SituationVerfall des Urlaubs
Krankheit bis 31.12.Urlaub bleibt bestehen
Krankheit bis 31.03. FolgejahrUrlaub verfällt nicht
Krankheit über 31.03. hinausUrlaub verfällt erst am 31.03. des übernächsten Jahres

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Gesetzliche Grundlage zum Urlaubsverfall

Die gesetzliche Regelung basiert auf der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und dem Bundesurlaubsgesetz. Arbeitnehmer sollen ihren Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr nehmen. Bei Krankheit wird die Frist jedoch verlängert.

Wann verfällt Urlaub bei Krankheit TVöD konkret?

Im TVöD verfällt Urlaub bei Krankheit erst, wenn der Mitarbeiter über den 31. März des Folgejahres hinaus krank ist. In Sonderfällen kann der Urlaub sogar bis zum 31. März des übernächsten Jahres übertragen werden. Diese Regelung gilt laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, um den Gesundheitsschutz zu sichern.

Welche Rechte haben Beschäftigte?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf vollen Jahresurlaub. Wird dieser krankheitsbedingt nicht genommen, bleibt der Anspruch bestehen. Laut TVöD dürfen Arbeitgeber den Urlaub nicht einfach streichen.

  • Urlaubsübertragung möglich: Urlaub kann bei Krankheit übertragen werden.
  • Keine automatische Streichung: Arbeitgeber müssen den Resturlaub berücksichtigen.
  • Verfallsfrist beachten: Nach 15 Monaten ist der Anspruch endgültig erloschen.

Was passiert bei langer Krankheit?

Bei längerer Krankheit gilt, dass Urlaubsansprüche erst nach 15 Monaten nach dem Urlaubsjahr verfallen. Dies bedeutet, dass Beschäftigte auch nach langer Krankheit noch Anspruch auf ihren Resturlaub haben können, sofern sie danach wieder arbeitsfähig sind.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Wikipedia-Seite zum Bundesurlaubsgesetz.

Wie können Beschäftigte ihren Urlaub sichern?

Beschäftigte sollten ihre Ansprüche frühzeitig dokumentieren und mit dem Arbeitgeber besprechen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, eine schriftliche Bestätigung über den Resturlaub einzuholen.

Tipps zur Sicherung:

  • Krankheitstage genau dokumentieren.
  • Arztbescheinigungen sorgfältig aufbewahren.
  • Den Vorgesetzten frühzeitig informieren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Beschäftigter im TVöD erkrankt am 01. August und bleibt das ganze Jahr arbeitsunfähig. Sein Urlaub verfällt nicht am Jahresende, sondern bleibt bis 31. März des übernächsten Jahres bestehen. Sollte er bis dahin nicht genesen, verfällt der Urlaub endgültig.

Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz

Urlaub dient der Erholung. Durch Krankheit kann diese Erholung nicht stattfinden. Daher wird der Urlaubsanspruch geschützt und verlängert. Diese Regelung ist ein wichtiges Element des Gesundheitsschutzes im öffentlichen Dienst.

Urlaub bei Krankheit und Wiedereingliederung

Nach langer Krankheit erfolgt oft eine stufenweise Wiedereingliederung. In dieser Phase können Beschäftigte ihren Resturlaub nach Absprache nehmen. Wichtig ist hierbei die genaue Abstimmung mit dem Betriebsarzt und dem Arbeitgeber.

Regelung im Vergleich zu anderen Tarifverträgen

Andere Tarifverträge wie der TV-H Rechner, TV-L Rechner oder TV-Ärzte haben ähnliche Grundprinzipien, unterscheiden sich jedoch im Detail bei der Urlaubsübertragung.

Warum ist die Regelung wichtig?

Diese Regelung schützt Beschäftigte vor Benachteiligung bei Krankheit. Der Urlaub darf nicht verfallen, solange die Krankheit andauert und der Arbeitnehmer keine Chance hatte, den Urlaub zu nehmen.

Unterschied: Krank im Urlaub

Wird man während des Urlaubs krank, zählen diese Krankheitstage nicht als Urlaubstage. In diesem Fall ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Der Urlaub kann später nachgeholt werden.

Was sollten Arbeitgeber beachten?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte auf Resturlaub hinzuweisen und rechtzeitig auf Verfallsfristen aufmerksam zu machen. Andernfalls bleibt der Anspruch bestehen.

Häufige Missverständnisse

Viele glauben, dass Urlaub sofort mit dem Jahresende verfällt. Dies ist falsch. Dank der verlängerten Frist bleibt der Anspruch bei Krankheit lange erhalten.

FAQ

Wann verfällt Urlaub bei Krankheit TVöD?
Der Urlaub verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also in der Regel am 31. März des übernächsten Jahres.

Darf der Arbeitgeber den Urlaub bei Krankheit streichen?
Nein, der Urlaub bleibt bestehen und darf nicht gestrichen werden.

Gilt die Regelung auch bei Teilzeit?
Ja, die Regelung gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Was passiert, wenn ich wieder gesund werde?
Nach der Genesung kann der Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden.

Fazit

Zusammengefasst bedeutet „wann verfällt Urlaub bei Krankheit TVöD“, dass Beschäftigte ihren Urlaub erst nach 15 Monaten verlieren. Diese Regel schützt die Gesundheit und stellt sicher, dass niemand durch Krankheit benachteiligt wird. Beschäftigte sollten ihre Rechte kennen, aktiv dokumentieren und mit dem Arbeitgeber abstimmen.

Für weitere Informationen rund um Gehalt und Urlaub im öffentlichen Dienst empfehlen wir auch einen Blick auf unsere Seiten zu TV-H Rechner, TV-L Rechner und TV-Ärzte.

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