Wer bekommt 33 Tage Urlaub im TVöD?

Wer bekommt 33 Tage Urlaub TVöD – Anspruch & Beispiele

Wer bekommt 33 tage urlaub tvöd – diese Frage stellen sich viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf 33 Urlaubstage, denn der Tarifvertrag (TVöD) sieht grundsätzlich 30 Tage vor. Doch durch Schichtarbeit, Schwerbehinderung oder freiwillige Zusatzregelungen kann sich der Anspruch erhöhen. In diesem Artikel erfährst du, wer 2025 wirklich von 33 Urlaubstagen profitiert.

Einführung und Übersicht

AltersgruppeUrlaubstage laut TVöDBesonderheiten
Unter 3030 TageStandardanspruch laut § 26 TVöD
Ab 55 Jahre30–33 TageArbeitgeber kann freiwillig Zusatzurlaub gewähren
SchichtarbeitBis zu 33 TageBei regelmäßiger Wechselschicht möglich
SchwerbehinderungMind. 30 + 5 TageZusatzurlaub gesetzlich geregelt (§ 208 SGB IX)

Wer bekommt 33 Tage Urlaub im TVöD?

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist der Urlaubsanspruch für Beschäftigte klar geregelt. Doch nicht alle erhalten automatisch 33 Urlaubstage im Jahr. Der Anspruch auf 33 Tage Urlaub im TVöD hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Arbeitszeitmodell, Schichtdienst oder Schwerbehinderung ab. In diesem Beitrag klären wir, wer tatsächlich Anspruch auf diese erhöhte Anzahl an Urlaubstagen hat und welche Regelungen im Detail gelten.

Regelurlaub im TVöD laut § 26 TVöD

Die Grundregelung sieht für Vollzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr vor. Dieser Anspruch gilt tarifübergreifend für alle Altersgruppen. Beschäftigte in Teilzeit erhalten den Urlaub anteilig. Der § 26 des TVöD bildet die Basis dieser Regelung.

Sonderregelungen: Wann sind mehr als 30 Urlaubstage möglich?

Es gibt mehrere Szenarien, in denen Beschäftigte mehr als den Standardurlaub erhalten können. Dazu zählen:

Urlaubsanspruch bei Wechselschicht und Schichtarbeit

Wer regelmäßig in Wechselschicht oder im Schichtdienst arbeitet, hat gemäß TVöD Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Das betrifft vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen, bei der Polizei oder in kommunalen Einrichtungen.

Zusätzlicher Urlaub bei Schichtarbeit:

  • Wechselschichtdienst: bis zu 6 Tage Zusatzurlaub
  • Nachtdienstanteil entscheidend
  • Geregelt in den Sonderbestimmungen der jeweiligen TVöD-Anlage

Beispiel:
Ein Pflegehelfer, der im Rahmen des TVöD-Pflege arbeitet und dauerhaft Nachtschichten übernimmt, kann bis zu 33 Urlaubstage erhalten. Ein relevanter TVöD-Rechner dafür ist der TVöD Pflege Rechner.

Altersabhängige Regelungen: Gibt es ab 55 Jahren mehr Urlaub?

Früher enthielten einige Tarifverträge (z. B. BAT) Staffelungen des Urlaubsanspruchs nach Lebensalter. Im TVöD wurde diese Altersstaffelung jedoch abgeschafft, da sie verfassungsrechtlich bedenklich war. Arbeitgeber können jedoch freiwillig Zusatzurlaub gewähren, insbesondere bei älteren Beschäftigten, was in der Praxis zu 33 Tagen führen kann.

Urlaub bei Schwerbehinderung – Anspruch nach SGB IX

Schwerbehinderte Beschäftigte haben einen gesetzlichen Zusatzurlaubsanspruch von 5 Tagen im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche), zusätzlich zum tariflichen Urlaub:

  • TVöD: 30 Tage
  • +5 Tage SGB IX Zusatzurlaub
  • = 35 Tage Gesamtanspruch

Wichtig: Der Zusatzurlaub muss beantragt werden und gilt nur bei anerkannter Schwerbehinderung ab 50 GdB. Weitere Details finden sich auch im Beitrag zur Entgeltgruppe 9a TVöD, wo Besonderheiten wie Zusatzurlaub je nach Eingruppierung erläutert werden.

Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Zusätzlich zu den regulären Urlaubstagen kann Sonderurlaub gewährt werden – z. B. bei Geburt, Todesfall in der Familie oder Umzug. Diese Tage zählen jedoch nicht zu den regulären 30 bzw. 33 Urlaubstagen.

Vergleich nach Arbeitsfeldern im TVöD

BereichUrlaubstage ohne SchichtUrlaubstage mit Schicht
Verwaltung3030
Pflege30bis zu 33
Feuerwehr / Polizei30bis zu 33
Schulen / Kitas30selten Schichtbetrieb

Unterschiede in den TVöD-Sparten

Verschiedene Untertarifverträge innerhalb des TVöD sehen abweichende Regelungen vor. Beispielsweise:

Je nach Sparte kann der Anspruch auf 33 Tage Urlaub durch Schicht- oder Sonderregelungen realisiert werden.

TVöD-Rechner zur Urlaubsberechnung

Für eine individuelle Berechnung des Urlaubsanspruchs lohnt sich ein Blick in den interaktiven TVöD-Rechner. Dort lassen sich Eingruppierung, Arbeitszeitmodell und persönliche Angaben eingeben, um den konkreten Urlaubsanspruch zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele Urlaubstage stehen mir im TVöD zu?
In der Regel 30 Tage bei Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeit anteilig.

Wann bekomme ich 33 Tage Urlaub im TVöD?
Bei regelmäßiger Schichtarbeit oder unter bestimmten betrieblichen Regelungen. Auch mit Schwerbehinderung oder durch freiwillige Zusatzregelungen des Arbeitgebers.

Erhöht sich der Urlaub mit dem Alter im TVöD?
Nein, eine Altersstaffelung gibt es nicht mehr. Freiwillige Zusatzurlaube sind aber möglich.

Welche Rolle spielt die Entgeltgruppe beim Urlaub?
Die Entgeltgruppe hat keinen direkten Einfluss auf die Urlaubstage, kann aber mit bestimmten Tätigkeitsmerkmalen (z. B. Schichtdienst) zusammenhängen.

Bekommen Beamte auch 33 Tage Urlaub?
Beamte unterliegen anderen Regelungen. In der Regel erhalten sie 30 Tage, bei bestimmten Belastungen sind auch mehr Tage möglich.

Fazit: Wer bekommt 33 Tage Urlaub im TVöD?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Nicht jeder im öffentlichen Dienst erhält 33 Urlaubstage – aber viele können durch spezielle Arbeitsbedingungen, gesetzliche Zusatzansprüche oder freiwillige Arbeitgeberregelungen davon profitieren. Besonders Personen mit Schichtarbeit oder Schwerbehinderung zählen zu den häufigsten Empfängern des erhöhten Urlaubsanspruchs. Wichtig ist, individuelle Bedingungen zu prüfen und ggf. den Arbeitgeber oder Personalrat zu konsultieren.

Weitere Informationen zu Tarifregelungen im öffentlichen Dienst bietet auch Wikipedia zum TVöD sowie die Startseite von TVöDrechners.de.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert