Wie hoch Weihnachtsgeld TVöD

Wie hoch Weihnachtsgeld TVöD

Wie hoch Weihnachtsgeld TVöD ist eine der häufigsten Fragen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Jahressonderzahlung hängt im TVöD vom Tarifbereich und der Entgeltgruppe ab. Im Bereich VKA liegt sie derzeit zwischen 51,78 % und 84,51 %, beim Bund sogar bis zu 90 %.

Übersicht: Weihnachtsgeld TVöD nach Entgeltgruppen (2025)

EntgeltgruppeTVöD VKATVöD BundTVöD SuE
EG 1–884,51 %90 %84,51 %
EG 9a–1270,28 %80 %70,28 %
EG 13–1551,78 %60 %

Anspruchsvoraussetzungen für das Weihnachtsgeld im TVöD

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn das Beschäftigungsverhältnis am 1. Dezember des Jahres besteht. Eine Mindestbeschäftigungsdauer ist seit 2007 nicht mehr notwendig.

Wann wird das Weihnachtsgeld ausgezahlt?

In der Regel wird die Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Spätestens im Dezember ist der Betrag auf dem Konto der Beschäftigten.

Weihnachtsgeld im TVöD – Unterschiede nach Tarifbereich

Die Höhe variiert je nach Tarifbereich:

  • TVöD VKA (Kommunen): EG 1–8: 84,51 %, EG 9a–12: 70,28 %, EG 13–15: 51,78 %
  • TVöD Bund: EG 1–8: 90 %, EG 9a–12: 80 %, EG 13–15: 60 %
  • TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst): bis EG S9: 84,51 %, darüber: 70,28 %

Wie wird das Weihnachtsgeld berechnet?

Die Bemessungsgrundlage für das Weihnachtsgeld ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli bis September des jeweiligen Jahres. Fehlt einer der Monate (z. B. durch Elternzeit oder Neueinstellung), wird ein entsprechender Durchschnittswert gebildet.

Beispielrechnung: Jahressonderzahlung

Beispiel:
Eine Beschäftigte in Entgeltgruppe 10 im Bereich TVöD Bund verdient im Durchschnitt 4.000 € pro Monat (Juli–September).
Bei einem Prozentsatz von 80 % ergibt sich ein Weihnachtsgeld von 3.200 € brutto.

Regionale Unterschiede: Ost und West

Seit 2023 gilt in Ostdeutschland das gleiche Niveau wie im Westen. Frühere Abschläge sind aufgehoben. Die Werte gelten nun bundesweit einheitlich für alle VKA-Beschäftigten.

Änderungen ab 2026

Im Rahmen des Tarifergebnisses 2024 wurde vereinbart, dass ab dem Jahr 2026 alle Entgeltgruppen im Bereich VKA eine einheitliche Jahressonderzahlung von 85 % erhalten. Im Pflegebereich bleibt es bei 90 % für bestimmte Gruppen.

Weitere verwandte Themen (semantisch)

Steuerliche Behandlung:
Das Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug und unterliegt Lohnsteuer und Sozialabgaben. Es wird separat vom laufenden Gehalt versteuert.

Teilzeit und Sonderfälle:
Bei Teilzeitkräften wird das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt. Wer im Laufe des Jahres beginnt oder pausiert (z. B. Elternzeit), erhält eine gekürzte Zahlung.

Weihnachtsgeld vs. Urlaubsgeld:
Im TVöD gibt es kein separates Urlaubsgeld – die Jahressonderzahlung gilt als kombinierte Leistung.

Ausschlussgründe:
Wer vor dem 1. Dezember ausscheidet oder gekündigt hat, verliert den Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Einfluss von Elternzeit und Krankheit:
Elternzeit und längere Krankheitszeiten (ohne Entgeltfortzahlung) können die Höhe des Weihnachtsgelds verringern.

Interne Links

FAQ

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld im TVöD?
Zwischen 51,78 % und 90 % des durchschnittlichen Tabellenentgelts Juli–September, abhängig vom Tarifbereich.

Wer bekommt Weihnachtsgeld im TVöD?
Alle Beschäftigten im TVöD mit gültigem Arbeitsverhältnis zum 1. Dezember.

Gibt es auch Urlaubsgeld?
Nein, im TVöD ist die Jahressonderzahlung eine kombinierte Leistung.

Wann wird es ausgezahlt?
Meist Ende November, spätestens im Dezember.

Gibt es 2026 Änderungen?
Ja, VKA vereinheitlicht auf 85 %, Pflege bleibt bei 90 %.

Fazit

Wer im öffentlichen Dienst nach TVöD beschäftigt ist, kann sich auf eine geregelte Jahressonderzahlung verlassen. Wie hoch Weihnachtsgeld TVöD ausfällt, hängt dabei klar von der Entgeltgruppe und dem Tarifbereich ab. Mit bis zu 90 % (TVöD Bund) ist das Weihnachtsgeld eine wertvolle Ergänzung zum Jahresgehalt. Nutzen Sie die verlinkten Gehaltsrechner, um Ihre individuelle Summe exakt zu berechnen.

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